Serviceleistungen und Mitgliederförderung
Finanzielle Hilfen
Die Möglichkeiten des PJW, laufende finanzielle Hilfen aus Eigenmitteln zu leisten, waren immer sehr bescheiden. Deshalb beschränkte sich die Förderung auf Bereiche der Jugendarbeit, deren Weiterexistenz ohne diese Mittel unmittelbar gefährdet wäre oder deren Arbeit für das PJW wegweisende Bedeutung hat.
Seit einiger Zeit stehen den Mitgliedsorganisationen des PJW jährlich zusätzliche Beihilfen von insgesamt 20.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Förderfähig sind hier Maßnahmen, die dem Wohle junger Menschen in den Angeboten der Mitgliedsorganisationen dienen, im Interesse einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung junger Menschen liegen und/oder eine Verbesserung der Angebote der Mitgliedsorganisationen für junge Menschen vor Ort zum Ziel haben.
Soweit Mitgliedsorganisationen qualifiziert überörtliche Jugendgruppenleiter*innenseminare oder allgemeine Jugendbildungsseminare durchführen wollen, können sie über das PJW Landesmittel in Anspruch nehmen. Das PJW beauftragt in diesem Fall die Mitgliedsorganisation mit der Durchführung. Die Gesamtverantwortung gegenüber dem Land verbleibt beim PJW, das auch die Bildungsplanung leistet.
Das PJW unterstützt seine Mitgliedsorganisationen auf Wunsch bei Beihilfeanträgen an den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Dies sind in der Regel einmalige Startbeihilfen oder Beihilfen für einen fest umrissenen Zweck.
Außerdem bietet das PJW seinen Mitgliedsorganisationen Hilfe bei der Erschließung und Beantragung von Zuschüssen und Beihilfen der Europäischen Union, des Bundes, des Landes, der Kommunen sowie diverser Stiftungen an.
Bei der Beantragung von Fördermitteln aus verschiedenen Stiftungen, erhalten unsere Mitgliedsorganisationen auch die Unterstützung durch das Referat Finanzierung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V.
Für die Mitgliedsorganisationen des PJW stehen im internen Bereich dieser Homepage ausführliche Informationen und Downloads zur Mitgliederförderung zur Verfügung.